Kurz erklärt

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet in folgenden Fällen eine Entschädigung an:

  • Erwerbsausfall infolge Arbeitslosigkeit
  • Wetterbedingten Arbeitsausfällen
  • Kurzarbeit
  • Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Wer ist versichert?

Grundsätzlich alle Arbeitnehmenden und Arbeitsuchenden, wobei die Höhe der Arbeitslosenentschädigung mindestens 70% des versicherten Verdienstes beträgt und in folgenden Fällen bis zu 80% betragen kann:

  • Wenn Sie unterhaltspflichtige Kinder haben.
  • Wenn Ihr versicherter Verdienst weniger als CHF 3’797.- beträgt.
  • Wenn Sie eine Invalidenrente wegen eines Invaliditätsgrads von mindestens 40% beziehen (Stand 2020).

Wer bezahlt wieviel?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils 1,1% des Bruttolohns für Jahreseinkommen bis 148’200 CHF; alle Einkünfte, die diesen Betrag überschreiten, werden den beiden Parteien zu einem Satz von 0,5% belastet (Stand 2020).

Mehr Infos?

Für weitere Informationen zum Thema Arbeitslosenversicherung konsultieren Sie die Informationsseite des Staatssekretariats für Wirtschaft.