Kurz erklärt
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet in folgenden Fällen eine Entschädigung an:
- Erwerbsausfall infolge Arbeitslosigkeit
- Wetterbedingten Arbeitsausfällen
- Kurzarbeit
- Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Wer ist versichert?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmenden und Arbeitsuchenden, wobei die Höhe der Arbeitslosenentschädigung mindestens 70% des versicherten Verdienstes beträgt und in folgenden Fällen bis zu 80% betragen kann:
- Wenn Sie unterhaltspflichtige Kinder haben.
- Wenn Ihr versicherter Verdienst weniger als CHF 3’797.- beträgt.
- Wenn Sie eine Invalidenrente wegen eines Invaliditätsgrads von mindestens 40% beziehen (Stand 2020).
Wer bezahlt wieviel?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils 1,1% des Bruttolohns für Jahreseinkommen bis 148’200 CHF; alle Einkünfte, die diesen Betrag überschreiten, werden den beiden Parteien zu einem Satz von 0,5% belastet (Stand 2020).
Mehr Infos?
Für weitere Informationen zum Thema Arbeitslosenversicherung konsultieren Sie die Informationsseite des Staatssekretariats für Wirtschaft.