Kurz erklärt

  • Die kollektive Krankentaggeldversicherung wird auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber abgeschlossen.
  • Sie deckt das Risiko eines vorübergehenden Lohnausfalls aufgrund Krankheit, Mutterschaft oder Unfall.

Wer ist versichert?

Bei Abschluss eines KTG-Vertrages sind folgende Parteien versichert:

  • Der Arbeitgeber überträgt der Versicherungsgesellschaft das Risiko der Lohnfortzahlung.
  • Der Arbeitnehmer erhält auch nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ein Ersatzeinkommen.

Wer bezahlt wieviel?

  • Der Arbeitgeber zahlt mind. 50% der KTG-Prämie; er kann bis zu 100% übernehmen.
  • Dem Arbeitnehmer dürfen maximal 50% der Prämie belastet werden.
  • Die Prämien für eine KTG betragen ca. 0,5% bis 3% des Lohnes des Arbeitnehmers.

Weiter zu beachten

Man unterscheidet bei einer KTG zwischen zwei verschiedenen Versicherungssystemen, nämlich

  • der KTG nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), wobei die Krankenkasse einer Aufnahmepflicht für jeden und jede untersteht;
  • der KTG nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wobei die Krankenkasse eine Vertragsfreiheit geniesst und dementsprechend gewisse Personen und bestimmte Krankheitsrisiken von der Leistungspflicht ausschliessen kann.

Mehr Infos?

Für weitere Informationen besuchen Sie die Informationsseite des Bundes.