Kurz erklärt

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet bei folgenden Fällen eine Entschädigung an:

  • Die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle bildet einen Teil der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), wobei die UVG durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird.
  • Die UVG bietet neben der NBU auch bei Berufsunfällen (BU) und Berufskrankheiten Schutz.

Wer ist versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert.

Wer bezahlt wieviel?

  • Der Arbeitgeber trägt die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten, wobei je nach Lohnsumme und Betrieb die Prämie variieren kann.
  • Die Arbeitnehmer tragen die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle (ca. 1.3% des Bruttolohns).

Weiter zu beachten

Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 8 Stunden betragen, ansonsten:

  • Ist man nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten (Unfälle auf dem Arbeitsweg eingeschlossen) versichert.
  • Ist man nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert.
  • Braucht man eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung.

Mehr Infos?

Für weitere Informationen zu Themen wie der Unfallmeldung, Lohnfortzahlung bei Unfall und Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit konsultieren Sie die Informationsseiten des Bundes (ch.ch) oder (kmu.admin.ch).