Kurz erklärt
Als Quellensteuer bezeichnet man die Erhebung der Einkommenssteuer mittels direktem Lohnabzug. Im Unterschied dazu werden Steuerzahlungen von Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz im Folgejahr anhand einer Selbstdeklaration geleistet.
Wer unterliegt einer Quellensteuer?
- Diejenigen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber nicht über eine Aufenthaltsbewilligung C verfügen.
- Grenzgänger und Wochenaufenthalter, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Ausländische Arbeitnehmer, die einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin mit einer Aufenthaltsbewilligung C oder einer Schweizer Staatsbürgerschaft haben.
Wieviel wird bezahlt?
Der Arbeitnehmer bezahlt je nach Kanton, seiner familiären Situation (ob alleinstehend, verheiratet, doppelt verdienende Familie, Kinder etc.) und seiner Art der Tätigkeit (ob Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit) einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens an Quellensteuer.
Weiter zu beachten
Die Berechnung der Quellensteuer erfolgt nach dem Wohnortprinzip (mit Ausnahme von deutschen Grenzgängern, deren Quellensteuern nach dem Arbeitsortprinzip berechnet wird).
Mehr Infos?
Für weitere Informationen zur Quellensteuer besuchen Sie die Informationsseite des Bundes.