Wichtigste Versicherungen der Schweiz
Bezüglich den Versicherungen gilt es zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden. Einerseits gibt es Versicherungen, welche direkt vom Lohn abgezogen werden und andererseits solche, um die sich jede Person selbst kümmern muss.
In die erste Kategorie fallen dabei:
- Unfallversicherung (UVG)
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
In die zweite Kategorie fallen:
- Krankenversicherung
- Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
Die aufgezählten Versicherungen werden in den folgenden Abschnitten kurz erläutert und die wichtigsten Dinge hervorgehoben.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und bietet Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Dabei sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch unfallversichert. Davon eingeschlossen sind Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre, Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätig sind, Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten.
Nicht versichert hingegen sind Selbständigerwerbende sowie nicht erwerbstätigen Personen (Hausfrauen/-männer, Kinder, Studentinnen/-en und RentnerInnen). Diese Personen sind verpflichtet sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle zu versichern.
Wichtig: Es gilt zu beachten, dass Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten versichert sind, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle. Weshalb die Unfalldeckung der Krankenversicherung in solchen Fällen nicht zu sistieren ist. Unfälle, welche sich auf dem Arbeitsweg ereignen, fallen dabei unter die Berufsunfälle.
Bezüglich weiteren Informationen zu Themen wie der Unfallmeldung, Lohnfortzahlung bei Unfall und Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit kontaktieren Sie die Informationsseite des Bundes: www.ch.ch.
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Dabei stellen die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule dar. Zudem zählen der Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO) und bei Mutterschaft sowie die Arbeitslosenversicherung ebenfalls zur 1. Säule, welche der Deckung des Existenzbedarfs dient und daher obligatorisch ist.
Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung direkt abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die Ausgleichskasse überwiesen. Die Beiträge werden dabei auf Grundlage des Einkommens berechnet und von den Arbeitgebern und -nehmern jeweils zur Hälfte getragen (AHV/IV/EO Abgaben betragen für beide Parteien 5,125% des Lohnes).
Bezüglich weiteren Informationen kontaktieren Sie die Informationsstelle AHV/IV.
Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge bildet die 2. Säule des Drei-Säulen-Prinzips. Versichert sind dabei alle Arbeitnehmenden, welche schon in der 1. Säule versichert sind und einen gewissen Jahreslohn aufweisen. Die Höhe der Beiträge setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und steigt mit zunehmendem Alter.
Bezüglich weiteren Informationen zur BV kontaktieren Sie die Informationsseite des Bundesamts für Sozialversicherungen.
(Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Auf freiwilliger Basis ermöglicht die Säule 3a eine individuelle, steuerbegünstigte Vorsorge für Erwerbstätige)
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet bei Erwerbsausfall infolge von Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers einen angemessenen Ersatz. Zudem werden durch die ALV Wiedereingliederungsmassnahmen bezahlt.
Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert und erhalten vorübergehend 70 Prozent des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt. Die zu zahlenden Beiträge sind von der Höhe des Lohnes abhängig und betragen für den Arbeitnehmer 0,5 bzw. 1,1 Prozent. Wobei der Arbeitgeber einen Beitrag in derselben Höhe leistet.
Bezüglich weiteren Informationen zum Themen Arbeitslosenversicherung kontaktieren Sie die Informationsseite des Staatssekretariat für Wirtschaft.
Krankenversicherung
Ungeachtet der Staatsangehörigkeit, muss jede in der Schweiz arbeitende oder wohnhafte Person krankenversichert sein. Dies gilt auch für Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten. Die Versicherungspflicht gilt auch für Personen aus einem EU-/EFTA-Staat, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind, aber hier arbeiten. Einzig GrenzgängerInnen haben die Wahl, ob sie sich in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichern.
Es gilt eine dreimonatige Frist für die Anmeldung bei einer zugelassenen Krankenkasse nach Wahl. Die Erfüllung der Versicherungspflicht wird durch die zuständigen kommunalen oder kantonalen Stellen überwacht. Hierfür ist eine Kopie der Police oder der Versichertenkarte einzureichen. Für gewisse Personen, bspw. solche, die in einem EU-/EFTA-Staat arbeiten, bestehen Ausnahmeregelungen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Bundes: www.ch.ch.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht obligatorisch in der Schweiz, dennoch ist es unbedingt zu empfehlen solche Versicherungen abzuschliessen. Die Hausratversicherung versichert dabei Ihre beweglichen Sachen, sollte diesen durch Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl oder weitere Ereignisse etwas zustossen.
Sollten Sie jemandem, sei dies absichtlich oder unabsichtlich, Schaden zufügen oder eine Person, ein Tier oder Sache, für dies Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen, so haften Sie. In solchen Fällen ist erst sehr nützlich wenn sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Den jede Person haftet mit ihrem ganzen Vermögen sowie dem aktuellen und zukünftigen Einkommen. Die Haftpflichtversicherung schützt dabei Personen- und Sachschäden, Schadenverhütungskosten, Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren sowie Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Damit sie gegen Mieterschäden versichert sind, muss für die Miete von Wohnungen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und diese dem Vermieter vorgelegt werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Versicherung deshalb genau, welche Optionen für Ihren individuellen Fall relevant sind. Weiter Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Schweizerischen Versicherungsverbands.
Fahrzeugversicherung
Als HalterIn eines Motorfahrzeug wird zwingend eine Haftpflichtversicherung benötigt. Ohne diese darf das Fahrzeug nicht in den öffentlichen Verkehr gebracht werden. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist hingegen nicht vorgeschrieben.
Bei der Benutzung ausländischer privater Fahrzeuge in der Schweiz gibt es verschiedene Grundsätze zu beachten, welche auf der Webseite des Bundes aufgeführt werden.